Arbeitssicherheit
Die Aufgabenstellung:
Unterstützung unserer Kunden im weiten Aufgabenfeld der betrieblichen Arbeitssicherheit.
Unsere Unterstützung geht dabei von Teilaufgaben bis zur gesamten Übernahme der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Insbesondere übernehmen wir den Bereich der elektrotechnischen Prüfungen.
Wir führen die Aufgaben nach Ihren terminlichen Vorstellungen und in enger Absprache mit ihnen aus.
Unsere hohe Servicequalität erhalten Sie zu wettbewerbsfähigen Preisen und Konditionen.
DGUV Vorschrift 3-Prüfungen (früher BGV A3 oder VBG 4)Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und ortsfesten elektrischen Anlagen und stationären und nichtstationären Anlagen in einem Unternehmen.
Die gesetzlichen Anforderungen
Die Prüfungen von Arbeitsmitteln waren bisher in unterschiedlichen Vorschriften starr festgelegt. Seit Oktober 2002 ist diese Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zusammengefasst. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber nun selbst ermitteln, welche seiner Arbeitsmittel prüfbedürftig sind. Dabei hat er sowohl die Fristen für die Prüfungen zu bestimmen als auch die Qualifikation der jeweiligen Prüfer festzulegen. Bei diesen Festlegungen muss er sich am so genannten „Stand der Technik“ orientieren. Für den Arbeitgeber bedeutet dies zwar einen größeren Freiraum bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes, gleichzeitig aber auch eine größere Eigenverantwortung mit allen daraus folgenden Konsequenzen.
Unser Dienstleistungsumfang
Als Anbieter sicherheitstechnischer Dienstleistungen stehen wir Ihrem Unternehmen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Unsere Fachkräfte beraten Sie individuell und helfen Ihnen dabei, die in Ihrem Betrieb nach dem „Stand der Technik“ vorhandenen prüfbedürftigen Arbeitsmittel ausfindig zu machen. Gleichzeitig ermitteln wir für diese Arbeitsmittel die ebenfalls nach dem „Stand der Technik“ erforderlichen Prüffristen und die jeweils notwendige Qualifikation des Prüfers. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wie Sie den vorhandenen Freiraum gestalten und wann Sie sich vom „Stand der Technik“ lösen und z.B. Prüffristen verlängern können. Bei verschiedenen Arbeitsmitteln können wir die notwendigen Prüfungen sogar unmittelbar selbst vornehmen. Wir unterstützen Sie, damit die Produktivität und die Sicherheit Ihres Unternehmens bestehen bleibt.
Erstprüfung beinhaltet:
Ersterfassung der Geräte - systematische manuelle Erfassung der Prüflinge und Kennzeichnung mit Barcodeschildern | |
Einpflegen der Prüflingsdaten und der Prüfergebnisse in eine Datenbank | |
Erstellung einer umfangreichen Dokumentation aus der Datenbank - um sowohl den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden als auch - ein fristgerechtes Prüfmittelmanagement zu gewährleisten | |
die eigentliche Durchführung der Geräteprüfung |
Gefährdungsbeurteilung - führen wir auf Wunsch durch
Folgeprüfung beinhaltet:
reine Durchführung der Geräteprüfung | |
Eingabe aller zugehörigen Angaben in die vorhandene Datenbank incl. der evtl. auftretenden Änderungen - Neuaufnahme von Geräten, bzw. Löschung nicht mehr vorhandener Geräte |
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebs bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Definitionen:
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können.
Stationäre Anlagen sind solche, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, z.B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Container.
Nichtstationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden.
Hierzu gehören z.B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen, fliegende Bauten.